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„Was man schwarz auf weiß besitzt http://serwer70085.lh.pl/bip39.html , kann man getrost nach Hause tragen“ (?)

– Goethe

Gilt heute noch, was der alte Goethe schon wusste?

Zunächst kann man heute natürlich Verträge auf vielfältige Arten schließen. Oldschool schwarz auf weiß, neudeutsch per Telefon, Fax, E-Mail, Internet oder natürlich auch verbal oder nonverbal (z.B. das leckere Stück Kuchen beim Bäcker, auf welches Sie einfach zeigen). Allen gemeinsam ist, dass Sie eine Vereinbarung mit Ihrem Gegenüber schließen, aus der sich für Sie beide Rechte und Pflichten ergeben. Nicht immer sind die Auffassungen dazu deckungsgleich. Das wusste schon Friedrich Schiller:

„Ich merkt es wohl, vor Tische las mans anders.“

– Wallenstein

Jetzt ist guter Rat gefragt.

Erste Schritte

Zunächst sollten Sie sich an Ihren Vertragspartner wenden. Sprechen Sie die Probleme an. Versuchen Sie, eine Einigung zu finden, mit der Sie gut leben können.

Gelingt das nicht, formulieren Sie Ihre Forderung am besten schriftlich und übersenden Sie diese Ihrem Vertragspartner mit der Aufforderung, bis zu einem konkreten Tag zu reagieren und Ihre Forderung zu erfüllen.

Warum sollen Sie zunächst einmal selbst handeln? Ihr Vertragspartner hat das Recht

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, Ihre Auffassung von der getroffenen Vereinbarung kennenzulernen, falls es Mängel an einer gekauften Sache gibt, diese abzustellen oder die Angelegenheit zu prüfen. Mit dem Ablauf einer konkreten Fristsetzung befindet sich Vertragspartner im Verzug (§ 286 Abs. 2 Zif. 1 BGB) und Sie können jetzt einen Rechtsanwalt mit der Prüfung der Sache sowie Ihrer Vertretung beauftragen und die Ihnen dadurch entstehenden Kosten als Schadenersatz geltend machen. Beauftragen Sie sofort den Rechtsanwalt, bleiben Sie oft auf den Kosten sitzen. Das gilt nicht in jedem Fall, z.B. nicht in Verkehrsunfallsachen! Hier können Sie sofort einen Rechtsanwalt beauftragen.

Wie geht es weiter?

Ihr Anwalt wird die Sache nunmehr für Sie prüfen und Ihren Vertragspartner zur Vertragserfüllung auffordern, wenn er zu der Auffassung kommt, dass Ihnen das geltend gemachte Recht zusteht. Auch er wird nochmals eine (angemessene) Frist setzen.

Verfügen Sie nur über wenig Geld, besteht für Sie möglicherweise ein Anspruch auf Beratungshilfe. Diese deckt die Ihnen entstehenden Kosten für die außergerichtliche Beratung und Vertretung ab. Sprechen Sie Ihren Anwalt an! Vielleicht haben Sie auch eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Hier können Sie eine Deckungsanfrage machen. Auch dabei unterstützt Sie Ihr Anwalt.

Reagiert Ihr Vertragspartner nicht oder lehnt er Ihre Ansprüche ab, wird Ihr Rechtsanwalt prüfen, ob er die Angelegenheit zu Gericht bringt. Die dafür entstehenden Kosten übernimmt ebenfalls Ihr Rechtsschutzversicherer. Besteht keine Versicherung, können Sie prüfen lassen, ob Ihnen ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe zusteht.

Da die Prozesskostenhilfe nur die Gerichts- und Ihre eigenen Anwaltskosten übernimmt (§ 123 ZPO), können Sie das Gericht bitten, zunächst über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu entscheiden. Dazu reichen Sie einen Klageentwurf und den Antrag Bewilligung von Prozesskostenhilfe sowie die Erklärung über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ein. Sieht das Gericht Erfolgsaussichten für Ihre Klage, erhalten Sie Prozesskostenhilfe. Das bedeutet am Ende nicht, dass Sie den Prozess auch gewinnen. Sie wissen damit aber, dass Ihre Aussichten gut sind.

Verlieren Sie den Prozess zum Teil oder ganz, so sollten Sie nicht den Mut verlieren. In vielen Fällen besteht die Möglichkeit https://puttygen.in , die gerichtliche Entscheidung überprüfen zu lassen. Haben Sie auch damit keinen Erfolg, so halten Sie es mit Dieter Hildebrandt:

 

„Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen.“

Welche Papiere könnten wichtig werden?

  • Vertragsurkunde(n)
  • Sämtlicher Schriftverkehr, der zwischen Ihnen ausgetauscht wurde
  • Unterlagen, die im Zusammenhang mit dem Vertrag stehen (z.B. Allgemeine Vertragsbedingungen, Prospekte, Anzeigen)
  • Zeugenaussagen
  • Fotos, Gutachten, Rechnungen

Und zum Schluss noch ein Rat von Mahatma Gandhi:

„Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren.“

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