Nicht jede Beziehung hält, was sie verspricht, aber niemand ist zu alt, etwas zu verändern, oft nur zu ängstlich. Veränderungen aber können eine zweite Chance sein (Harrison Ford). Nicht nur für Sie.
Erste Schritte
Vor der Scheidung kommt die Trennung. Das Gesetz definiert die Trennung im § 1567 BGB:
(1) 1: Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. 2: Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben.
(2) Ein Zusammenleben über kürzere Zeit, das der Versöhnung der Ehegatten dienen soll, unterbricht oder hemmt die in § 1566 bestimmten Fristen nicht.
Was bedeutet das?
- Trennung bedeutet Abstand zwischen den Partnern durch Aufteilung der Zimmer oder Auszug: Wer wohnt wo? oder Wer bleibt in der Wohnung – wer geht?
- Trennung bedeutet, keine gegenseitigen Unterstützungsleistungen mehr: Jeder kocht, wäscht, bügelt ab jetzt für sich allein.
- Trennung bedeutet auch, kein Intimverkehr mehr: Getrennte Herzen, getrennte Zimmer, getrennte Betten.
Wichtig ist, dass Sie Ihrem Partner sagen, dass Sie sich trennen wollen. Die bloße räumliche Abwesenheit des anderen (Dienstreise, Kur, Urlaub, Gefängnis usw.) reicht nicht!
Was müssen Sie bedenken?
- Wovon werden Sie in Zukunft leben? Eventuell haben Sie Anspruch auf Trennungsunterhalt oder auf Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II puttygen ssh , Sozialhilfe, Wohngeld usw.
- Bei wem werden die Kinder leben? Die Kinder haben eventuell Anspruch auf Kindesunterhalt, bei mangelnder Leistungsfähigkeit des anderen Elternteils auf Unterhaltsvorschussleistungen.
- Wer bezieht das Kindergeld? Eventuell ist es jetzt dem anderen Elternteil zuzuordnen.
- Wie regeln Sie den Umgang mit den Kindern? Finden Sie gemeinsam eine individuelle auf Ihre Familie zugeschnittene Lösung.
- Soll es beim gemeinsamen Sorgerecht verbleiben und wie üben Sie das Sorgerecht in Zukunft aus?
- Was soll mit Ihrem gemeinsamen Mietvertrag werden? Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter.
- Wie wollen Sie den Hausrat verteilen? Machen Sie sich eine Liste, wer welche Hausratsgegenstände erhalten soll. Ein Streit darüber lohnt nicht.
- Was soll mit Ihrem gemeinsamen Giro- oder Sparkonto, gemeinsamen Schulden oder gemeinsamen Versicherungen werden? Ändern Sie ggf. Kontovollmachten. Eröffnen Sie ein eigenes Konto und veranlassen Sie, dass Zahlungen wie Arbeitslohn oder Kindergeld auf dieses Konto gezahlt werden. Lassen Sie sich beraten.
- Sie haben eine Lebensversicherung abgeschlossen? Prüfen Sie die Bezugsberechtigung und widerrufen Sie diese bei Bedarf. Die einmal festgelegte Bezugsberechtigung des Ehepartners wird nicht mit der Trennung oder Scheidung aufgehoben.
- Wer hat Zugang zu Ihren eMail-Konten oder Konten in den sozialen Netzwerken? Ändern Sie die Zugriffsberechtigung.
- Haben Sie Schulden oder zahlen Sie Raten auf Gegenstände oder Leistungen, die dem anderen Ehegatten zu Gute kommen (zB Handyvertrag, Autoraten)? Klären Sie ab, wer die Raten in Zukunft zahlt bzw. veranlassen Sie, dass die Raten ab sofort vom Ehepartner selbst übernommen werden.
- Schreiben oder ändern Sie Ihr Testament. Erst mit der Zustellung eines Scheidungsantrages an den anderen Partner bzw. mit dessen Zustimmung gegenüber dem Gericht erlischt das gesetzliche Erbrecht des § 1931 BGB (§ 1933 BGB).
- Haben Sie ein gemeinsames Testament gemacht? Widerrufen Sie dieses formgerecht.
- Sie oder Ihr Partner ist Ausländer? Die Aufenthaltserlaubnis des ausländischen Partners erlischt uU (sofern nicht bereits ein eigener Anspruch erworben wurde oder ein Härtefall besteht) mit endgültiger Trennung der Ehegatten
, nicht erst mit der Scheidung!
Einige Dinge haben aber auch noch Zeit. Nicht alles muss sofort und gleich erledigt werden.
- Sind Sie selbst oder familienkrankenversichert? Hier können Sie Ruhe bewahren. Die Familienversicherung erlischt erst am Tag vor der Rechtskraft der Scheidung (§ 10 SGB V).
- Im Jahr, welches der Trennung folgt, muss die Steuerklasse geändert werden. Eine gemeinsame Veranlagung ist dann nicht mehr möglich.
- Wer soll das gemeinsame Haus erhalten? Auch hier haben Sie Zeit, gemeinsam eine Lösung zu finden. Entscheiden Sie in Ruhe, ob einer das Haus übernimmt oder ob ein Verkauf die bessere Lösung ist.
Überlassen Sie ab jetzt Ihrem Ehepartner nicht mehr die volle Verantwortung über Ihr Leben (Finanzen, Behörden, Papiere usw.) Verschaffen Sie sich einen Überblick über alle Dinge und kopieren Sie sich wichtige Unterlagen. Nicht jeder Partner reagiert positiv auf eine Trennungsmitteilung.
Welche Papiere könnten wichtig werden?
- Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Ehegatten und Kinder
- Ehevertrag
- Lohn- oder Gehaltsabrechnungen beider Ehegatten für ein Jahr
- Steuererklärungen und -bescheide der letzten 3 Jahre
- Gewinn- und Verlustrechnungen bzw. Bilanzen der letzten 3 Jahre
- Lebensversicherungsverträge, Rentenbescheide
- Bausparverträge
- Kontounterlagen für alle vorhandenen Konten
- Kauf- und Darlehensverträge zu Immobilien und zu größeren Anschaffungen
- Grundbuchauszüge
- Miet- und Versorgungsverträge
- Darlehensverträge bzw. Aufstellung über Zahlungsverpflichtungen
Lassen Sie sich nicht entmutigen. Immer ein Problem nach dem anderen klären.
„Das Geheimnis des Vorwärtskommens besteht darin, den ersten Schritt zu tun.” (Mark Twain)
Wo erhalten Sie Hilfe?
- Jugendamt: Unterhaltsvorschuss, Unterstützung bei der Geltendmachung von Kindesunterhalt, Vermittlung bei Streit über Sorgerecht und Umgang, Beratung in Erziehungsangelegenheiten
- Familienberatungsstellen wie Pro Familia, Caritas, AWO: Beratung in Erziehungsangelegenheiten
- Familienkasse: Kindergeld
- Jobcenter: Suche nach einer Arbeit, Finanzielle Unterstützung mit Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
- Sozialamt: Finanzielle Unterstützung mit Sozialhilfe, falls keine Erwerbsfähigkeit vorhanden ist sowie uU bei Kindern
- BaföG-Amt: Finanzielle Unterstützung bei Schule und Studium sowie einer Meister-Ausbildung
- Krankenkassen: Mutterschaftsgeld
- Elterngeldstellen (www.elterngeld.net): Elterngeld
- Wohnungsbaugesellschaften: Suche nach einer neuen Wohnung
- Wohngeldstelle: Finanzielle Unterstützung durch Wohngeld
- Gemeinde/Wohnungsamt: Wohnberechtigungsschein
- Frauenhäuser: vorübergehende Unterbringung bei gewalttätigen Ehepartnern
- Schuldnerberatungsstelle: Beratung und Hilfe bei der Schuldenbereinigung
Rentenversicherungsträger: Beratung über Rentenansprüche und den Versorgungsausgleich
Telefon- oder Onlineberatungsangebote:
- Telefonseelsorge unter 0800-1110-111 oder 0800-1110-222 online unter www.telefonseelsorge.org oder www.ts-im-internet.de
- „Nummer gegen Kummer“ unter 0800-111-0550 sowie online unter nummergegenkummer.de
- diakonie-emailberatung.de
- youth-life-line.de
- nethelp4u.de
- jugendnotmail.de
- hoffnungswiese.de
- bke-beratung.de
- caritas.de/onlineberatung
„Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber so viel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll.“
(Georg Christoph Lichtenberg)