Rechtsanwältin
Birgit Bauer
Ihre Rechtsanwältin für Streitigkeiten im Familienrecht, Arbeitsrecht und allgemeinem Zivilrecht in Rudolstadt und Umgebung.
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Rechtsanwältin
Birgit Bauer
Ihre Rechtsanwältin für Streitigkeiten im Familienrecht, Arbeitsrecht und allgemeinem Zivilrecht in Rudolstadt und Umgebung.
Zu meiner Person
Mit der politischen Wende in Deutschland gab es auch in meinem Leben eine Wende. Ich hatte unverhofft die Möglichkeit, Jura zu studieren. Diese Chance habe ich mit großer Freude wahrgenommen. Nach erfolgreichem Abschluss beider Staatsexamina in Potsdam und Berlin habe ich 1995 in Rudolstadt zusammen mit meinem Lebensgefährten eine Kanzlei gegründet.
Meine Leidenschaft
Seit nunmehr 25 Jahren beschäftige ich mich mit dem Zivilrecht, wobei meine Leidenschaft dem Arbeitsrecht und dem Familienrecht gilt. Das liegt nicht zuletzt daran, dass ich vier mittlerweile volljährige Kinder und einen lieben Enkelsohn habe. Situationen rund um Arbeit und Familie, in denen nicht alles glatt läuft, sind mir also nicht fremd.
Qualität vor Quantität
Heute bin ich in meiner eigenen Kanzlei selbständig und mit Herz und Verstand für gute Lösungsansätze an Ihrer Seite. Ich vertrete Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch im Gerichtsprozess professionell, persönlich und mit viel Einfühlungsvermögen. Profitieren Sie von meiner langjährigen Berufserfahrung.
Meine Rechtsgebiete
Familienrecht
Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts, welches die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Familie und Verwandschaft miteinander verbundenen Personen regelt.
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbstständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit.
Allg. Zivilrecht
Das allg. Zivilrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen rechtlich – nicht zwingend auch wirtschaftlich – gleichgestellten Personen.
* Brauchen Sie Hilfe bei der Abwicklung eines Verkehrsunfalls oder in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren, wenden Sie sich an Herrn Rechtsanwalt Thomas Schauseil, Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Was kostet der Anwalt?
Die Kosten für meine Tätigkeit sind gesetzlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt. Die danach anfallenden Gebühren richten sich insbesondere nach dem jeweiligen Streitwert. Von den Regelungen im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz kann durch Honorarvereinbarungen abgewichen werden. Im Einzelfall kann sich für Sie die Vereinbarung eines Stundensatzes oder einer Pauschalvergütung lohnen. Ich berate Sie diesbezüglich gern. Sollten Sie sich die Kosten für einen Rechtsanwalt nicht leisten können, besteht im Rahmen der Beratungshilfe und der Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe die Möglichkeit, dass die anfallenden Gebühren von der Staatskasse übernommen werden. Auch über diese Möglichkeit berate ich Sie gern.
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